Rechtsprechung
   LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70094
LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10 (https://dejure.org/2011,70094)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10 (https://dejure.org/2011,70094)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2011 - 17 Sa 1034/10 (https://dejure.org/2011,70094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,70094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    1 Satz 1 BGB (BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - EzA BGB 2002 § 307 Nr . 47; BAG 25 . August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355) .

    Die Klausel ist teilbar , denn sie enthält mehrere sachliche Regelungen und wäre auch ohne unternehmensübergreifende Versetzungsklausel als verbleibende Restregelung verständlich ("blue-pencil" , vgl . BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

    es ist zu überprüfen , ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11 . April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13 . März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

    Es wird vielmehr klargestellt , dass weiter § 106 Satz 1 GewO und damit die Versetzungsbefugnis gilt (BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO; Preis/Genenger , Die unechte Direktionsrechtserweiterung , NZA 2008, 969 [970, 971]) .

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung , die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien , die beiderseitigen Bedürfnisse , außervertragliche Vor- und Nachteile , Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 21 . Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - aaO; BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8500/09

    Umstationierung als Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8500/09, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Februar 2010 verkündetes Urteil , 11 Ca 8500/09 , unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit der Versetzung vom 17 .

    Februar 2010, 11 Ca 8500/09 , abzuändern und die Klage abzuweisen .

    Februar 2010, 11 Ca 8500/09 , ist gemäß §§ 8 Abs .

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    Die einseitige Veränderung des dem Mitglied des fliegenden Personals zugewiesenen Einsatzortes , an dem der Dienst anzutreten ist und der den Beginn der für die Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitstätigkeit bestimmt , ist eine Versetzung (BAG 21 . Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr . 18) , und zwar unter dem Gesichtspunkt der Zuweisung eines andern Orts der Arbeitsleistung .

    Hierzu können insbesondere die Vorteile aus einer Regelung , die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien , die beiderseitigen Bedürfnisse , außervertragliche Vor- und Nachteile , Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensumstände wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen gehören (BAG 21 . Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - aaO; BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

    Dem entspricht es , wenn auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirtschaftliche Gründe wie die Vermeidung erhöhter "Dead-Head-Zeiten" und unproduktiver Arbeitszeiten bei veränderten Flugplänen und hierauf beruhender fehlender Flugbewegungen an einem Flughafen als Anlass einer Versetzung im Sinne einer Umstationierung in Betracht kommen können (BAG 21 . Juli 2007 - 9 AZR 404/08 -aaO) .

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts , die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11 . April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr . 17; BAG 13 . März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr . 26) .

    es ist zu überprüfen , ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11 . April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13 . März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen , aus denen sich die Billigkeit der Maßnahme ergibt , liegt bei dem zur Leistungsbestimmung berechtigten Arbeitgeber , der sich auf die Wirksamkeit der Maßnahme beruft (BAG 13 . März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO) .

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    selbst darüber zu entscheiden , welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Zwecke es verfolgen soll , sowie die Festlegung , an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27 . September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr . 41; BAG 21 . Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr . 45) .

    Dementsprechend unterliegen organisatorische Unternehmerentscheidungen , die sich nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers auswirken , keiner Zweckmäßigkeitsprüfung , sondern nur einer Missbrauchskontrolle dahin , ob sie offensichtlich unsachlich , unvernünftig oder willkürlich sind , wobei für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung grundsätzlich die Vermutung spricht , dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt (BAG 27 . September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO) .

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    Auch im Bereich der Änderungskündigung kann es im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich angesehen werden , wenn ohne Änderung der realen Abläufe abstrakte Änderungen von Organisationsstrukturen benutzt werden , um Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Arbeitnehmer zu verändern (BAG 22 . April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr . 74) .

    2 Satz 1, 2 KSchG setzen hierbei voraus , dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22 . April 2004 - 2 AZR 385/03- aaO; BAG 23 . Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO) .

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    Sind Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss hierbei ohne nähere Konkretisierung praktisch deckungsgleich , hat der Arbeitgeber daher auch hier konkret darzulegen , wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeit auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (BAG 23 . Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr . 81) .

    2 Satz 1, 2 KSchG setzen hierbei voraus , dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22 . April 2004 - 2 AZR 385/03- aaO; BAG 23 . Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO) .

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    1 Satz 1 BGB (BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - EzA BGB 2002 § 307 Nr . 47; BAG 25 . August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355) .

    Handelt es sich um eine teilbare Klausel , ist die Kontrolle jeweils für die verschiedenen , nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 25 . August 2010 - 10 AZR 275/09 - aaO) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    Diese Kompensation beruht auf den Besonderheiten des Kündigungsschutzrechts und ist daher eine Besonderheit des Arbeitsrechts , die einer weitergehenden AGB-Kontrolle entgegensteht (BAG 11 . April 2006 - 9 AZR 557/05 - AP BGB § 307 Nr . 17; BAG 13 . März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr . 26) .

    es ist zu überprüfen , ob sie gemäß § 106 Satz 1 GewO billigem Ermessen entspricht (BAG 11 . April 2006 - 9 AZR 557/05 - aaO; BAG 13 . März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO; BAG 13 . April 2010 - 9 AZR 36/09 - aaO) .

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
    selbst darüber zu entscheiden , welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Zwecke es verfolgen soll , sowie die Festlegung , an welchem Standort welche arbeitstechnischen Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27 . September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr . 41; BAG 21 . Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr . 45) .
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07

    Kündigung - Frauenbeauftragte

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07

    Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2012 - 16 Sa 1329/12

    Interessanabwägung bei Schließung von Stationen eines Flugbetriebs

    Mit dieser Versetzung, also mit der Veränderung des Einsatz- bzw. Stationierungsortes im oben genannten Sinne, geht ein Eingriff in das vergütungsrelevante Synallagma nicht einher, da sich durch die Versetzungsmaßnahme weder die tarifvertragliche bezahlrelevante Blockstundenzeit noch die Vergütung der Klägerin hierfür verändert und Aufwandsentschädigung wie die Vergütung von Reisezeit oder Erstattung von Reisekosten nicht in einem arbeitsrechtlichen Austauschverhältnis stehen (vgl. insoweit auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2011, 17 Sa 1034/10).

    Vermieden werden soll, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, obwohl bei unverändertem Beschäftigungsbedarf und unveränderter Beschäftigungsmöglichkeit lediglich die Vertragsinhalte als zu belastend angesehen werden (Hessisches LAG vom 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10 - S. 24 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1285/11

    Versetzung; Flugbegleiter; Stationierungsort

    b) Mit dieser Versetzung, also mit der Veränderung des Einsatz- bzw. Stationierungsortes im oben genannten Sinne, geht ein Eingriff in das vergütungsrelevante Synallagma nicht einher, da sich durch die Versetzungsmaßnahme weder die tarifvertragliche bezahlrelevante Blockstundenzeit noch die Vergütung der Klägerin hierfür verändert und Aufwandsentschädigung wie die Vergütung von Reisezeit oder Erstattung von Reisekosten nicht in einem arbeitsrechtlichen Austauschverhältnis stehen (vgl. insoweit auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10 - S. 20).

    Vermieden werden soll, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, obwohl bei unverändertem Beschäftigungsbedarf und unveränderter Beschäftigungsmöglichkeit lediglich die Vertragsinhalte als zu belastend angesehen werden (Hessisches LAG vom 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10 - S. 24 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2012 - 15 Sa 1204/11
    Austauschverhältnis stehen (vgl. insoweit auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10 - S. 20).

    Vermieden werden soll, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, obwohl bei unverändertem Beschäftigungsbedarf und unveränderter Beschäftigungsmöglichkeit lediglich die Vertragsinhalte als zu belastend angesehen werden (Hessisches LAG vom 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10 - S. 24 m.w.N.).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 413/11

    Versetzung - Stationierung einer Purserette

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. März 2011 - 17 Sa 1034/10 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht